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BVerwG, 29.04.1988 - 8 CB 10.88 |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 02.12.1987 - 8 K 1850/87
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 CB 10.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 CB 10.88
Denn es fehlt die nach § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nötige Darlegung der vermeintlichen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache dahingehend, daß das angestrebte Revisionsverfahren die Beantwortung einer bisher nicht oder zumindest nicht hinreichend geklärten Rechtsfrage erwarten läßt, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 76.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] st. Rspr.). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 8 CB 10.88
Denn es fehlt die nach § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nötige Darlegung der vermeintlichen grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache dahingehend, daß das angestrebte Revisionsverfahren die Beantwortung einer bisher nicht oder zumindest nicht hinreichend geklärten Rechtsfrage erwarten läßt, deren Klärung im allgemeinen Interesse liegt (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 76.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61] st. Rspr.).